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 Betreff des Beitrags: Gebrüder Schmidtlein verlieren Gerichtsverfahren
BeitragVerfasst: 22 Nov 2007 18:29 
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http://www.verbraucherrechtliches.de/20 ... hmidtlein/
Zitat:
Wie die Verbraucherzentrale (VZ) Sachsen heute berichtet, hat sie vor dem Landgericht Darmstadt in einem Rechtsstreit gegen die Andreas & Manuel Schmidtlein GbR gewonnen.

Das Landgericht verurteilte die berüchtigten Gebrüder,
es künftig zu unterlassen, auf der Internetseite w*w.P2P-heute.com mit folgendem Text zu werben: „Ihre Testzeit verlängert sich nach Ablauf des Anmeldetages (ab 24.00 Uhr) zu einem Abo zum Preis von 7,00 € incl. MWSt. monatlich bei einer Laufzeit von 24 Monaten mit einer halbjährlichen Abrechnung im Voraus“.

Das Gericht rügte diesen Hinweis als unzulässig, weil der Nutzer hier nicht in unmittelbarem räumlichem Zusammenhang darauf hingewiesen werde, wie er die Veränderung der Testzeit in ein kostenpflichtiges Abo hätte verhindern können.


:arrow: http://www.vzs.de/UNIQ119574714604633/link367412A.html

Ob unser Tankwart dieses Urteil auch auf seine Schmuddelseite "forderungseinzug.de" stellt? :mrgreen:

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"Das Problem ist nicht, dass die Ermittlungen schwierig sind - das Problem sind Staatsanwaltschaften, die sich die Schutzbehauptungen der Betrüger zu eigen machen, um Verfahren einzustellen." (Zitat eines Insiders)


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 Betreff des Beitrags: Re: Verbraucherzentrale gewinnt gegen Gebrüder Schmidtlein
BeitragVerfasst: 22 Nov 2007 23:11 
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Lord Sinclair hat geschrieben:
Ob unser Tankwart dieses Urteil auch auf seine Schmuddelseite "forderungseinzug.de" stellt? :mrgreen:

Natürlich nicht. :lol:


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 11 Dez 2007 09:11 
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Im Gewinnabschöpfungsverfahren wurde der Verkündungstermin

auf den 12.02.2008

terminiert!

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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 11 Dez 2007 10:44 
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Lord Sinclair hat geschrieben:
Im Gewinnabschöpfungsverfahren wurde der Verkündungstermin

auf den 12.02.2008

terminiert!

Zeit genug die Fa. vor die Wand zu fahren. :lol:


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 Betreff des Beitrags: Auch in Österreich gabs was auf die Mütze....
BeitragVerfasst: 02 Sep 2008 17:13 
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http://www.europakonsument.at/Europakon ... E&id=36419

Zitat:
Schmidtlein: Erfolg gegen Internetabzocke
Wiener Oberlandesgericht bestätigte Entscheidung erster Instanz

Zur Rechtswidrigkeit der beanstandeten Klauseln verwies das Berufungsgericht auf das Ersturteil: Alle 12 eingeklagten Klauseln sind gesetzwidrig!

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 Betreff des Beitrags: Redcio OHG -> Die Gebrüder Schmidtlein haben umfirmiert
BeitragVerfasst: 12 Nov 2008 02:13 
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Beiträge: 3204
Haben bereits im September ihren Firmennamen und Firmensitz geändert.

Bild

Redcio OHG
Geschwister-Scholl-Straße 4
65428 Rüsselsheim

Gesellschafter: Andreas Schmidtlein, Manuel Schmidtlein

Zitat:
Amtsgericht Darmstadt Aktenzeichen: HRA 83418: Bekannt gemacht am: 09.09.2008 12:00 Uhr

Veröffentlichungen des Amtsgerichts Darmstadt Die in () gesetzten Angaben der Geschäftsanschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.

Veränderungen

05.09.2008

Andreas & Manuel Schmidtlein OHG, Büttelborn, (Geschwister-Scholl-Straße 1, 65428 Rüsselsheim).
Neue Firma: Redcio oHG. Neuer Sitz: Rüsselsheim. Der Sitz ist nach Rüsselsheim verlegt. Die Firma ist geändert.

Abzocknews.de schreibt noch:

Zitat:
Praktisch: Jetzt müsste Herr Olaf Tank nur noch nach Riedstat umziehen - Dann hätte die Redcio OHG und auch die Content Services Ltd. nur noch knapp 25 Minuten Anfahrt zu ihrem Forderungsanwalt des Vertrauens.

Eine weitere Quelle: http://www.nicht-abzocken.eu/forum/viewthread.php?thread_id=414#post_2934


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 16 Jan 2009 16:10 
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http://www.e-recht24.de/news/sonstige/1094.html
Zitat:
Gebrüder Schmidtlein GbR in Redcio OHG unbenannt

Wie kürzlich bekannt wurde, hat sich die Andreas und Manuel Schmidtlein GbR zur Redcio OHG umfirmiert. Unter diesem Firmennamen bieten die beiden Gesellschafter Andreas und Manuel Schmidtlein weiterhin kostenpflichtige Abodienste an – nur, dass der unwissende Besucher deren Webseiten nicht sofort über den mittlerweile auch jenseits des Internets bekannten Nachnamen der Betreiber stolpert.

Nach wie vor bietet die Redcio OHG kostenpflichtige Zugänge zu den zahlreichen von ihnen betriebenen Informationsplattformen an. Über den Nutzen der dort angebotenen lesitungen kann sich jeder selbst ein Bild machen. Jeder Nutzer sollten sich aber darüber im Klaren darüber sein, dass bei der Anmeldung auf den von der Redcio OHG betriebenen Seiten eine Rechnung folgen wird und bei Nichtzahlung ordentlich gemahnt wird.

Fazit:

Neuer Firmenname, alte Masche: Man darf gespannt sein, ob nunmehr wieder mehr Kunden auf die Angebote der Schmidtleins hereinfallen, weil man die beiden Brüder nicht unmittelbar mit dem Firmennamen in Verbindung bringen kann.


Aus Raider wurde Twix, sonst ändert sich nix!

Noch immer ist nicht 100%tig geklärt, ob opendownload.de (Content Services Ltd.) von einem "Zweigunternehmen" betrieben wird.

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BeitragVerfasst: 11 Feb 2009 12:52 
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Zitat:
Merkwürdige Inkassomethoden aus Osnabrück
...
4000 Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft Darmstadt wegen des Verdachts auf Betrug, Nötigung und Erpressung musste T. im Jahre 2006 abwehren. Auch gegen Juristenschelte aus den eigenen Reihen musste der Inkassoanwalt vorgehen.
Der Vorsitzende des Osnabrücker Anwalts- und Notarvereins, Karl-Wilhelm Höcker, darf seit dem 27. April 2007 gegen 5000 Euro Strafe nicht mehr sagen: Es müsse dem Juristen T. völlig klar sein, dass die Schmidtlein GbR in betrügerischer Absicht handelt. Und ein Rechtsanwalt, der seine Mandanten beim Betrug unterstützt, macht sich der Beihilfe schuldig.
...
Doch seine offenbar einzige Mandantschaft, die Gebrüder Andreas Walter Schmidtlein (34) und Jan Manuel Schmidtlein (24) aus Büttelborn (Hessen), ist echt.
Schon vor Jahren war der große Bruder Andreas gut im Geschäft mit
...
Der Verteidiger der Gebrüder Schmidtlein ist ein Bernhard S. (50). Der Münchner Anwalt saß nach Information des Hamburger Nachrichtenmagazins Der Spiegel bereits in Untersuchungshaft, weil ihm die Staatsanwaltschaft Verbindungen zum größten deutschen Raubkopiernetzwerk vorwirft. S. bestreitet alle Vorwürfe. Von Internet-Seiten, als deren Ansprechpartner er eingetragen ist, führen Links zu den Angeboten der Brüder aus Büttelborn. Umgekehrt taucht der Verteidiger bei basteln.de als administrativer Kontakt auf.



Bitte nicht dorthin verlinken!/Max Klick


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BeitragVerfasst: 25 Feb 2009 18:38 
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Wohnort: Bellevueweg, CH-6300 Zug
Am

Freitag, den 27.02.2009
Amtsgericht Rüsselsheim,
Saal 2
9:00 Uhr


findet eine Verhandlung gegen die Schmiddy-Brothers statt.

Wegen "unberechtigter Bereicherung" will jemand seine 84 zurückholen... Die Schmiddies werden anwaltlich vertreten von Bernhard S. (kennt den jemand??? :mrgreen: )

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Die Verbraucherzentrale empfiehlt Maßnahmen gegen Abzockerbanden!


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 27 Feb 2009 19:23 
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Zitat:
Stand: Urteil LG Darmstadt vom 13.01.2009:
Das Unternehmen wird verpflichtet, Auskunft zu erteilen unter anderem über die Verwendung der streitgegenständlichen Webseiten, den Umsatz und die Anzahl der kostenpflichtigen Anmeldungen nach Zugang der Abmahnung sowie über weitere betriebliche Kosten.
Daraus kann dann der unrechtmäßige Gewinn errechnet und der Anspruch auf Gewinnabschöpfung beziffert werden.
Das LG Darmstadt hat eine vorsätzliche Handlung der Schmidtlein GbR bejaht. Es sieht eine vorsätzliche Handlung dann als gegeben an, wenn das Unternehmen sein Handeln nach einer Abmahnung fortsetzt. Aufgrund der Abmahnung des vzbv bestand nach Auffassung des Gerichts dringender Anlass, eine nochmalige rechtliche Überprüfung zu veranlassen. Eine solche wurde jedoch nicht vorgenommen, die Seite wurde weiter betrieben.
Das Gericht hat auch den Zusammenhang zwischen der unlauteren Handlung und der Gewinnerzielung bejaht, weil das Versprechen der Kostenlosigkeit eine hohe Anziehungskraft auf die Verbraucher ausübe. Das Gericht stellte fest, dass eine Vielzahl von Verbrauchern eine Leistung in Anspruch genommen hat, die sie bei Kenntnis der Kostenpflichtigkeit nicht abgerufen hätte.


http://www.vzbv.de/mediapics/kostenfall ... ternet.pdf

Super!

Jetzt weiss man auch, warum die Schmiddies z.Zt. hauptsächlich über ihr "Tochterunternehmen" Content Services Ltd. (Mannheim) und ihren Strohmann Alexander Varin abzocken! :wink:

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BeitragVerfasst: 27 Feb 2009 19:46 
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probentester hat geschrieben:
Am

Freitag, den 27.02.2009
Amtsgericht Rüsselsheim,
Saal 2
9:00 Uhr


findet eine Verhandlung gegen die Schmiddy-Brothers statt.

Wegen "unberechtigter Bereicherung" will jemand seine 84 zurückholen... Die Schmiddies werden anwaltlich vertreten von Bernhard S. (kennt den jemand??? :mrgreen: )


Weiß jemand den ausgang??


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 28 Feb 2009 21:21 
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guckst Du hier!


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 28 Feb 2009 22:02 
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Beiträge: 2065
OskarMaria hat geschrieben:
guckst Du hier!


Danke OskarMaria, also warten wir mal ab :twisted:


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 Betreff des Beitrags: Re: Redcio OHG -> Die Gebrüder Schmidtlein haben umfirmiert
BeitragVerfasst: 15 Okt 2009 10:59 
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Beiträge: 1115
c't - 15.10.09 - Notorische Abzocker in Wien verurteilt
Zitat:
Notorische Abzocker in Wien verurteilt

Die für Abofallen-Abzocke bekannten Brüder Andreas und Jan Manuel Schmidtlein sowie deren Redcio OHG sind vom Handelsgericht Wien wegen zahlreicher Rechtsverstöße im Zusammenhang mit irreführenden Websites rechtskräftig verurteilt worden (Az. 11 Cg 6/08g). Die Beklagten müssen es künftig unterlassen, den Eindruck zu erwecken, ihre Internet-Angebote seien kostenlos, wenn später Geld eingetrieben wird. Außerdem dürfen sie im Fernabsatz keine Verträge abschließen, ohne ihren gesetzlichen Informationspflichten gegenüber Kunden nachzukommen. Schließlich müssen sie die Veröffentlichung des Urteils in einer Samstagausgabe der auflagenstärksten Tageszeitung Österreichs und zusätzlich die mit rund 9.400 Euro bemessenen Kosten der Klägerin bezahlen.


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 Betreff des Beitrags: Re: Redcio OHG -> Die Gebrüder Schmidtlein haben umfirmiert
BeitragVerfasst: 15 Okt 2009 11:05 
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Registriert: 21 Apr 2007 15:41
Beiträge: 2472
Und was hat das für Auswirkungen auf Deutschland? Ist doch auch wieder nur ein Zivilurteil?


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