rofl, hab jetzt eine Anwaltliche Mahnung bekommen. (Nach nur 3 Monaten)
Die brauchen wohl mein Geld nicht.
Noch besser: "[...] hat den betrag [...] mehrmals angemahnt, erstmalig am 01.01.1970."
Wenn das wahr ist, ist dass ja der Oberhammer: Eine Internetseite, die älter ist als das Internet!!! Und ich hab es geschaft mich anzumelden, ohne damals Internet gehabt zu haben und ohne geboren zu sein
Glauben die eigentlich, dass man sich den Brief nicht durchließt?
Anfang des Briefes:
Sehr geehrte/r Herr/Frau *Hier deutlich Männlichen Vornamen einsetzen* Nachname [...]
Aber wissen nicht, ob ich männlich oder weiblich bin
Am besten ist: Die weisen am ende auf §263 hin^^
Zitat:
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Aja, die bescheiben sich seid neusten selber.
Am Ende auch noch eine Unterschrift aus einen Farbdrucker. Für einen Kulli reicht das Geld wohl nicht.
Der Brief ist von 06.08.09, heißt die Post braucht nur 9 Tage zum zustellen. (Heute angekommen)
Um nochmal auf das 1970er Problem zurückzukommen, jeder 0815-Programmierer mit minimaler DB-Erfahrung weiß was da schiefgelaufen ist. Was für *

zensiert

* haben den eigentlich die Datenbank von denen Programmiert?