Scharnhorst
10.02.2006 13:09
Wie verhalte ich mich richtig?
Wichtig bitte aufmerksam lesen UND DANN noch offene Fragen stellen.
1.1 Ich habe mich selbst bei diesem Service eingetragen und möchte ihn nutzen.
Falls Sie sich tatsächlich selbst bei einem abo-service eingetragen haben und auch die angebotene Dienstleistung in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie jetzt nichts weiter unternehmen, als die Rechnung zu begleichen. Bitte beachten Sie auch die Laufzeit des abgeschlossenen Vertrages.
1.2 Ich habe mich nicht selbst eingetragen, möchte ihn aber trotzdem nutzen.
Falls Sie sich nicht selbst bei dem Gewinnspiel /SMS-Service oder dem Probeneintragungsdienst eingetragen haben, aber trotzdem die angebotene Dienstleistung in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie jetzt nichts weiter unternehmen, als die Rechnung zu begleichen. Bitte beachten Sie auch die Laufzeit des abgeschlossenen Vertrages.
1.3 Ich habe mich nicht selbst eingetragen und möchte ihn auch nicht nutzen.
Die beiden wichtigsten Regeln:
Don't Panic! & Nicht zahlen!
Sollten Sie die Rechnung per e-Mail erhalten haben, kontrollieren Sie zuerst, ob die Rechnung (meist im Anhang der e-Mail) Ihre komplette postalische Anschrift enthält
Leiten Sie nun folgende Maßnahmen ein:
Vermeiden Sie die Bekanntgabe von Daten, die nicht in der Rechnung enthalten sind.
Falls die e-Mail-Rechnung Ihre komplette postalische Anschrift nicht enthält, senden Sie bitte alle Schreiben mit regulärer Post (nicht per e-Mail) ohne Angabe Ihrer postalischen Adresse.
Verwenden Sie zur Identifizierung lediglich die angegebene Rechnungs- bzw. Kundennummer.
Senden Sie ein nach folgendem Muster aufgesetztes Schreiben an den Rechnungssteller.
Weshalb sind diese Maßnahmen so wichtig?
1. Wenn Ihre postalische Anschrift nicht in der Rechnung enthalten ist, kann man davon ausgehen, daß sie dem Rechnungssteller auch nicht bekannt ist. Das bedeutet, daß dem der Rechnung zugrunde liegenden Vertrag eine wichtige Eigenschaft fehlt: der zweite Vertragspartner.
2. Oftmals liegen dem Rechnungssteller keine Verbindungsinformationen vor. Mit der Versendung einer Antwort per e-Mail kann der Rechnungssteller nachweisen, daß Sie Nutzer einer bestimmten IP-Adresse waren. Dies ist allerdings kein anerklannter Nachweis der Nutzung eines Dienstes.
An
(Anschrift des Rechnungsstellers einsetzen, wie sie im Rechnungsschreiben angegeben ist)
Betr.: [Rechnungssnummer]
Sehr geehrter Herr ...,
mit e-Mail vom 99.99.9999 sandten Sie mir eine Rechnung über einen Betrag von 84,00 � zu.
Leider muß ich Ihnen mitteilen, daß ich eine Anmeldung zu Ihrem auf Ihrer Homepage www .(hier Zutreffendes eintragen). de angebotenen Dienst niemals vorgenommen habe. Aus diesem Grund liegt ein rechtlich wirksamer Vertragsabschluß nicht vor.
Bitte übermitteln Sie mir folgende Informationen, damit ich entsprechende Schritte gegen denjenigen einleiten kann, der meine Daten mißbraucht:
1. Wann erfolgte die Anmeldung zu Ihrem Dienst (Datum, Uhrzeit)?
2. Welche IP-Adresse wurde vom Anmeldenden verwendet?
3. Welche Daten wurden im Anmeldeformular eingegeben?
4. Welcher User-Client (=Browser, Betriebssystem usw.) wurde vom Anmeldenden verwendet?
Bitte verwenden Sie für die Zusendung der angefragten Informationen ausschließlich die meiner Rechnungs-/Kundennummer zuzuordnende e-Mail-Adresse.
In Erwartung einer Antwort bis spätestens [5-Tages-Frist einsetzen] (hier eingehend) verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
1.4 Ich habe mich selbst bei diesem Service eingetragen, möchte ihn aber nicht nutzen.
Die wichtigste Regel:
Don't Panic!
Sollten Sie die Rechnung per e-Mail erhalten haben, kontrollieren Sie zuerst, ob seit der Anmeldung bereits 14 Tage vergangen sind.
Leiten Sie nun folgende Maßnahmen ein:
Falls Sie sich zwar selbst eingetragen haben, aber Ihre Meinung inzwischen geändert haben, können Sie innerhalb von 14 Tagen nach Anmeldung von diesem Vertrag zurücktreten. Sollten sie keine Bestätigungsmail erhalten haben, ist auch kein Vertrag zustande gekommen. Es sollte daher unbedingt geprüft werden, ob Ihnen eine Bestätigungsmail zugegangen ist. Falls nicht, sollte eine Rücknahme des Vertragsangebotes (denn dies war Ihre Anmeldung logischerweise) daher jederzeit möglich sein. Sollte diese Frist also noch nicht abgelaufen sein, können Sie per Einschreiben (Einwurfeinschreiben) vom Vertragsangebot zurücktreten. Gemäß den Angaben in den Teilnahmebedingungen ist auch eine Rücktrittserklärung meistens per Fax oder e-Mail möglich.
Falls die 14-tägige Rücktrittsfrist bereits vergangen ist und Sie sich selbst eingetragen haben, können Sie vermutlich nichts mehr unternehmen. In diesem Falle wird die Prüfung des Vertrages durch einen Rechtsanwalt empfohlen. Insbesondere die Vertragsannahme durch den Dienstleister sollte dann geprüft werden. Die AGB’s sollten
ebenfalls auf ihre Gültigkeit überprüft werden.
Grundsätzlich gilt: Jede Aktion nach Erhalt einer vemeintlich unberechtigten Rechnung/Mahnung sollte mit Ihrem Anwalt abgesprochen werden. Dieser kann Sie korrekt auf die möglichen rechtlichen Folgen Ihrer Handlungen hinweisen. Diese Ausführungen sind lediglich als erste Information gedacht und sollen Ihrem Anwalt als Anhaltspunkte
für das weitere Vorgehen dienen.
Auszugsweise Entnommen aus dem Antispam Forum verfasst von Investi
http://www.antispam.de/forum/showthread ... ight=winow