Abgezockt im Internet? Heul nicht! Sag was!

Das Verbraucherschutzforum von BooCompany
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 Betreff des Beitrags: Winow/Probino/andere Proben"anbieter" - Leitfaden
BeitragVerfasst: 24 Feb 2006 15:36 
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Registriert: 18 Feb 2006 02:00
Beiträge: 11016
Scharnhorst
10.02.2006 13:09

Wie verhalte ich mich richtig?

Wichtig bitte aufmerksam lesen UND DANN noch offene Fragen stellen.


1.1 Ich habe mich selbst bei diesem Service eingetragen und möchte ihn nutzen.


Falls Sie sich tatsächlich selbst bei einem abo-service eingetragen haben und auch die angebotene Dienstleistung in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie jetzt nichts weiter unternehmen, als die Rechnung zu begleichen. Bitte beachten Sie auch die Laufzeit des abgeschlossenen Vertrages.

1.2 Ich habe mich nicht selbst eingetragen, möchte ihn aber trotzdem nutzen.


Falls Sie sich nicht selbst bei dem Gewinnspiel /SMS-Service oder dem Probeneintragungsdienst eingetragen haben, aber trotzdem die angebotene Dienstleistung in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie jetzt nichts weiter unternehmen, als die Rechnung zu begleichen. Bitte beachten Sie auch die Laufzeit des abgeschlossenen Vertrages.


1.3 Ich habe mich nicht selbst eingetragen und möchte ihn auch nicht nutzen.

Die beiden wichtigsten Regeln:
Don't Panic! & Nicht zahlen!

Sollten Sie die Rechnung per e-Mail erhalten haben, kontrollieren Sie zuerst, ob die Rechnung (meist im Anhang der e-Mail) Ihre komplette postalische Anschrift enthält

Leiten Sie nun folgende Maßnahmen ein:

Vermeiden Sie die Bekanntgabe von Daten, die nicht in der Rechnung enthalten sind.
Falls die e-Mail-Rechnung Ihre komplette postalische Anschrift nicht enthält, senden Sie bitte alle Schreiben mit regulärer Post (nicht per e-Mail) ohne Angabe Ihrer postalischen Adresse.
Verwenden Sie zur Identifizierung lediglich die angegebene Rechnungs- bzw. Kundennummer.

Senden Sie ein nach folgendem Muster aufgesetztes Schreiben an den Rechnungssteller.

Weshalb sind diese Maßnahmen so wichtig?

1. Wenn Ihre postalische Anschrift nicht in der Rechnung enthalten ist, kann man davon ausgehen, daß sie dem Rechnungssteller auch nicht bekannt ist. Das bedeutet, daß dem der Rechnung zugrunde liegenden Vertrag eine wichtige Eigenschaft fehlt: der zweite Vertragspartner.
2. Oftmals liegen dem Rechnungssteller keine Verbindungsinformationen vor. Mit der Versendung einer Antwort per e-Mail kann der Rechnungssteller nachweisen, daß Sie Nutzer einer bestimmten IP-Adresse waren. Dies ist allerdings kein anerklannter Nachweis der Nutzung eines Dienstes.
An
(Anschrift des Rechnungsstellers einsetzen, wie sie im Rechnungsschreiben angegeben ist)

Betr.: [Rechnungssnummer]

Sehr geehrter Herr ...,

mit e-Mail vom 99.99.9999 sandten Sie mir eine Rechnung über einen Betrag von 84,00 � zu.
Leider muß ich Ihnen mitteilen, daß ich eine Anmeldung zu Ihrem auf Ihrer Homepage www .(hier Zutreffendes eintragen). de angebotenen Dienst niemals vorgenommen habe. Aus diesem Grund liegt ein rechtlich wirksamer Vertragsabschluß nicht vor.

Bitte übermitteln Sie mir folgende Informationen, damit ich entsprechende Schritte gegen denjenigen einleiten kann, der meine Daten mißbraucht:
1. Wann erfolgte die Anmeldung zu Ihrem Dienst (Datum, Uhrzeit)?
2. Welche IP-Adresse wurde vom Anmeldenden verwendet?
3. Welche Daten wurden im Anmeldeformular eingegeben?
4. Welcher User-Client (=Browser, Betriebssystem usw.) wurde vom Anmeldenden verwendet?

Bitte verwenden Sie für die Zusendung der angefragten Informationen ausschließlich die meiner Rechnungs-/Kundennummer zuzuordnende e-Mail-Adresse.

In Erwartung einer Antwort bis spätestens [5-Tages-Frist einsetzen] (hier eingehend) verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

1.4 Ich habe mich selbst bei diesem Service eingetragen, möchte ihn aber nicht nutzen.

Die wichtigste Regel:
Don't Panic!

Sollten Sie die Rechnung per e-Mail erhalten haben, kontrollieren Sie zuerst, ob seit der Anmeldung bereits 14 Tage vergangen sind.

Leiten Sie nun folgende Maßnahmen ein:

Falls Sie sich zwar selbst eingetragen haben, aber Ihre Meinung inzwischen geändert haben, können Sie innerhalb von 14 Tagen nach Anmeldung von diesem Vertrag zurücktreten. Sollten sie keine Bestätigungsmail erhalten haben, ist auch kein Vertrag zustande gekommen. Es sollte daher unbedingt geprüft werden, ob Ihnen eine Bestätigungsmail zugegangen ist. Falls nicht, sollte eine Rücknahme des Vertragsangebotes (denn dies war Ihre Anmeldung logischerweise) daher jederzeit möglich sein. Sollte diese Frist also noch nicht abgelaufen sein, können Sie per Einschreiben (Einwurfeinschreiben) vom Vertragsangebot zurücktreten. Gemäß den Angaben in den Teilnahmebedingungen ist auch eine Rücktrittserklärung meistens per Fax oder e-Mail möglich.

Falls die 14-tägige Rücktrittsfrist bereits vergangen ist und Sie sich selbst eingetragen haben, können Sie vermutlich nichts mehr unternehmen. In diesem Falle wird die Prüfung des Vertrages durch einen Rechtsanwalt empfohlen. Insbesondere die Vertragsannahme durch den Dienstleister sollte dann geprüft werden. Die AGB’s sollten
ebenfalls auf ihre Gültigkeit überprüft werden.

Grundsätzlich gilt: Jede Aktion nach Erhalt einer vemeintlich unberechtigten Rechnung/Mahnung sollte mit Ihrem Anwalt abgesprochen werden. Dieser kann Sie korrekt auf die möglichen rechtlichen Folgen Ihrer Handlungen hinweisen. Diese Ausführungen sind lediglich als erste Information gedacht und sollen Ihrem Anwalt als Anhaltspunkte
für das weitere Vorgehen dienen.

Auszugsweise Entnommen aus dem Antispam Forum verfasst von Investi

http://www.antispam.de/forum/showthread ... ight=winow


Zuletzt geändert von Lord Sinclair am 24 Feb 2006 16:26, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: 24 Feb 2006 15:37 
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stieglitz
10.02.2006 14:40

RE: Wie verhalte ich mich richtig?

Hier ist auch eine gute Zusammenfassung bei Dialerschutz:
http://www.dialerschutz.de/kostenfallen-warenproben.php


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BeitragVerfasst: 24 Feb 2006 15:39 
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uboot1308
09.02.2006 07:11

Abzocke am Telefon

hierzu gibt es einen interessantenArtikel Artikel im Kölner Stadtanzeiger von heute unter "wirtschaft"
Wann der im Internet veröffentlicht wird weiss ich leider nicht.Es handelt sich um Antworten der Verbraucherzentrale NRW.

und hier noch der Link
http://www.ksta.de/html/artikel/1138712343798.shtml

und noch etwas, das gehört vielleicht nicht hierhin aber trotzdem:

das Verfallsdatum für Prepaid-Guthaben ist rechtswidrig. Da soll es ein Grundsatzurteil einer 12.Zivilkammer unter dem Az.: 12 O 16098/05 geben. Nur der Name des Gerichts ist nicht angegeben. Quelle: Kölner Stadtanzeiger von heute


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BeitragVerfasst: 24 Feb 2006 15:40 
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monxx77
08.02.2006 19:54

Beschwichtigung statt Konfrontation- wie Probendienste reagieren

Nur ein Gedankenspiel, oder doch eine Beobachtung?

Täusche ich mich, oder setzt sich eine Trendwende beim Umgang der verschiedenen Probendienste mit den Aufklärer- und Protestforen durch?

Bislang war es gängig Abmahnanwälte und Unterlassungserklärungen zu nutzen, um diese ungeliebte und störende Gegenwerbung zu unterbinden. Das gegnerische Forum, besser gesagt der verantwortliche Betreiber/Admin sollte finanziell vor Gericht verbluten, sein Beispiel sollte andere abschrecken!

Es kam aber in der Regel anders.

Zwar konnte man einzelne Foren in die Knie zwingen, der Widerstand verteilte sich dann aber auf neue Foren. Auch wurden manche Aufklärer schlauer, sie wichen ins Ausland auf anonyme Domains und Provider aus, sie drehten mit Hilfe von Feststellungsklagen den gerichtlichen Spieß um, oder betreiben ein striktes Kontrollverfahren im Forum.

Ein weiterer Nachteil dieses Weges: Medienwirksam war er nicht, der böse Probendienst blieb ein böser Probendienst, und die Suchmaschienen behalten negative Beiträge auf lange Zeit in ihren Listen und im Cache, selbst wenn Foren geschlossen sind!

Nun haben die Probendienste ein Herz für ihre Kunden entdeckt, erlauben im Einzelfall die Rücknahme der Verträge, bieten spezielle Kontaktpersonen an, zur Abwicklung der Reklamation. Hat sich da die Einsicht, gar das Gewissen über Nacht durchgesetzt?

Wohl kaum, sondern ein nüchternes Geschäftsinteresse hat obsiegt, gemixt mit schlauem marketing Erwägungen!

Nehmen wir an, der Probendienst X hat pro Tag 200 Anwerbungen und bekommt dafür je 120 Euro an Vorkasse. Das wäre also eine Tageseinnahme von satten 24000 Teuronen. Wieviele der 200 werden überhaupt aufmerksam und beschweren sich? 10%? Wieviele davon lassen sich wiederum abwimmeln oder einschüchtern mit Inkasso und Anwaltsbriefchen? Wieviele von den 10% Protestlern finden wirklich den Weg in ein Aufklärerforum, um überhaupt den Hinweis auf den Reklamationskontakt zu finden?

Die Firma kann diesen minimalen prozentualen Verlust an Neukunden locker verschmerzen, solange die Masse dabei bleibt und zahlt. Wenn es dann noch gelingt die Foren, Medien und Verbraucherschützer zu beschwichtigen, einzuspannen in den Reklamationsservice, und sich einen guten Namen in den Aufklärerforen zu schaffen, ja dann ist es sogar ein voller Erfolg!

In einem anderen Verbraucherschutzforum schrieb ein Rechtsanwalt voller Freude, es sei ihm gelungen seinen Mandanten ohne viel Widerstand vom Vertrag mit der ******* zu lösen, der zustimmende Kundendienstmitarbeiter der Firma wurde zitiert! Die Firma kann sich ein besseres Zeugnis nicht wünschen!

Ob der RA bereit ist täglich 200 oder gar 2000 solcher Schreiben - womöglich umsonst - zu verfassen, um allen zu helfen? Ist das der Lösungsweg? Werden die Firmen dann mitspielen? Ich habe meine Zweifel.

Freuen wir uns über jeden Einzelnen der da rauskommt, aber vergessen wir nicht die Vielen die aus Unwissen drinnebleiben.

Das Phänomen Probendienste ist längst nicht ausgestanden, die Problematik hat sich nur verlagert!

MfG monxx77


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 Betreff des Beitrags: PROBINO - Opfer können auf Entschädigung hoffen
BeitragVerfasst: 25 Feb 2006 14:30 
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Hier neue Postings zu Probino.de eingeben !


Zuletzt geändert von Lord Sinclair am 28 Sep 2008 13:38, insgesamt 4-mal geändert.

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 Betreff des Beitrags: nichts neues
BeitragVerfasst: 26 Feb 2006 10:52 
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nach meinem Widerspruch an RA T. vom 5. oder 6. Januar 06 habe ich keine Antrwort mehr erhalten. Ich gehe daher davon aus das dem Widerspruch stattgegeben wurde. Warten wir`s ab.


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BeitragVerfasst: 26 Feb 2006 12:05 
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Der T. hat doch lt. Staatsanwaltschaft Wiesbaden das Mandat abgegeben und erklärt, dass er nicht mehr für die NewAdMedia tätig ist und auch auf das Eintreiben alter Forderungen i.S. Probino verzichtet.


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 Betreff des Beitrags: Urteil: netzwelt sprengt den probino-Maulkorb!
BeitragVerfasst: 01 Mär 2006 23:09 
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Urteil: netzwelt sprengt den probino-Maulkorb!

Einstweilige Verfügung von newadmedia aufgehoben, firstload zieht zurück


"Da treibt's einem glatt die Tränen in die Augen!" - Zwei Monate lang war netzwelt der Mund verboten. Jetzt stellte das Landgericht Hamburg Presse- und Meinungsfreiheit wieder her. Wir können also wieder frei reden. - Tun wir: Und zwar als Allererstes über den letztendlich erfolglosen Versuch eines 19-jährigen Hochheimers, den Dreck vor der eigenen Tür juristisch vors Nachbarhaus zu fegen - Chronik eines tragikomischen Rechtsstreits mit aberwitzigem Ausgang...

mehr unter:

http://www.netzwelt.de/news/73733-urtei ... lkorb.html


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 01 Mär 2006 23:13 
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Er ist doch Jahrgang 1985, wird dieses Jahr also schon 21 !

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"Das Problem ist nicht, dass die Ermittlungen schwierig sind - das Problem sind Staatsanwaltschaften, die sich die Schutzbehauptungen der Betrüger zu eigen machen, um Verfahren einzustellen." (Zitat eines Insiders)


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BeitragVerfasst: 01 Mär 2006 23:28 
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er is' gerade 20 geworden, justament in diesem Augenblick... ;-)


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BeitragVerfasst: 02 Mär 2006 00:55 
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Beiträge: 1
Der Netzwelt Redaktion einen herzlichen Glückwunsch sag! Auch hier hat man gemerkt das es doch was bringt wenn man zusammen hält. Trotzdem kann man die Leute von Netzwelt nicht hoch genug loben denn so mancher hätte bei den Konsequenzen die drohten durchaus den Schwanz eingezogen.

Klasse Netzwelt - macht weiter so.

Hätte ich nicht arbeiten müssen dann hätte ich mir das "Spektakel" zu gern live und in Farbe angesehen. Ich arbeite ja gar nicht so weit vom Gericht entfernt. Tja, aber Arbeit geht vor.


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BeitragVerfasst: 03 Mär 2006 21:55 
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Beiträge: 11016
....a long long time ago,
I can still remember.......

http://www.affiliate.de/forum/ftopic7000.html

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BeitragVerfasst: 04 Mär 2006 12:39 
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Beiträge: 11016
....ob er wieder was "neues" hat ???

viewtopic.php?t=148

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